Urteil: Wettterminals in der Gastro erlaubt

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass neben GSG auch Wettterminals in einer Gaststätte aufgestellt werden dürfen. Dies gilt aber nur für Hamburg. Am 18. April urteilte das Landgericht Hamburg, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen (Az. 411 HKO 24/17). Das für Spielhallen geltende…
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